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Technikrecht

Unter dem Begriff „Technikrecht“ sind alle besonders technikbezogenen Regelungen zu verstehen. Hierzu gehören viele Regelungen des Arbeitsschutzes, z.B. der Betriebssicherheit, des Explosionsschutzes und der Sicherheit von Produkten, also auch Fragen der CE-Kennzeichnung. Die Auflistung ließe sich nahezu endlos fortsetzen und eine trennscharfe Abgrenzung zum betrieblichen Umweltschutz ist ebenso schwierig wie müßig.

Im Zusammenhang mit der Sicherheit von Produkten sind häufig existenzielle Entscheidungen zu treffen, z.B. ob ein Produktrückruf durchgeführt werden muss. Bei einer solchen von der Geschäftsführung eines Unternehmens zu treffenden Entscheidung, sind Berater mit Erfahrung, Augenmaß und Mut zu eindeutigen Empfehlungen gefragt. Auch die praktische Durchführung – in der Regel grenzüberschreitender – von Produktrückrufen gehört zu meinem Erfahrungs- und Tätigkeitsbereich. Das notwendige „Standing“ beim Umgang mit Behörden, wie z.B. dem Kraftfahrt-Bundesamt, ist häufig die entscheidende Voraussetzung, um eine für den Hersteller „erträgliche“ und verantwortbare Regelung im Zusammenhang mit einem notwendigen Produktrückruf zu ermöglichen.

Kanzlei für Umwelt- und Technikrecht